Die «Basler Zeitung» hat nach Ansicht des Presserats die Grenze zur
Diskriminierung überschritten. Problematisch war insbesondere, dass der
Autor Zitate eines Islamhassers nicht als solche erkannte.
Der Presserat rügt die «Basler Zeitung»: Die Zeitung habe in einem Artikel die Grenze zwischen zulässiger Islamkritik und unzulässiger Diskriminierung überschritten.
Der Autor griff auf Zitate eines angeblichen Wissenschaftlers zurück. Dieser entpuppte sich später als Islamhasser, gegen den in Deutschland ein Verfahren wegen Volksverhetzung läuft.
Hier der ganze Beitrag!
Der Presserat rügt die «Basler Zeitung»: Die Zeitung habe in einem Artikel die Grenze zwischen zulässiger Islamkritik und unzulässiger Diskriminierung überschritten.
Der Autor griff auf Zitate eines angeblichen Wissenschaftlers zurück. Dieser entpuppte sich später als Islamhasser, gegen den in Deutschland ein Verfahren wegen Volksverhetzung läuft.
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